Samstag, April 27, 2024
Aus der Geschichte

Entstehung der Gemeinde

Entstehung der Ortsgemeinde

Die Bildung der Ortsgemeinde Weigenhofen ist so alt wie die dörfliche Siedlung selbst. Zur Gemeinde gehörten in frühester Zeit die Ödhöfe Walbersreuth, Leupoldsfeld, Mehlgarten, Wüstfeld und Krönberg.

Alle waren bereits um 1500 abgegangen und deren Grundbesitz zugunsten des Dorfes aufgeteilt. Nach 1500 wurde das Gemeinwesen geleitet und geordnet durch die Ortsvierer“. Diese waren vier Bauern mit eigenem Hofgut, von denen je zwei zu Oberst (6- Januar) neu gewählt wurden. Sie hatten die Aufgabe darauf zu achten, dass die Dorfordnung von allen eingehalten wurde und das Recht bei Übertreten dieser Ordnung Geldbußen auszusprechen. Nach den Aufzeichnungen waren dies damals die Anwesen Hs.-Nr. 6-28-30-31. Diese Ordnung wurde erstmals erstellt 1528 und alljährlich der versammelten Gemeinde vorgelesen. Unter der Schirmherrschaft Nürnbergs konnte Weigenhofen in dieser Weise das Dorf verwalten und frei über das Gemeindevermögen verfügen.

Mit dem Jahr 1806 wurde diese weitreichende Selbstständigkeit aufgehoben; der vom Königreich Bayern eingesetzte Landrichter in Lauf bestellte einen Ortsvorsteher als Gemeindeoberhaupt für das Dorf. Er hatte den Weisungen der vorgesetzten Behörden Folge zu leisten. 1808 wurden Weigenhofen, Rüblanden und Schönberg der Distriktsgemeinde Ottensoos angeschlossen. Im Jahr 1818 jedoch erhielt Weigenhofen wieder seine gemeindliche Selbstverwaltung. Rüblanden wurde von Ottensoos ebenfalls getrennt, wurde als Kleinstgemeinde aufgelöst und blieb bis zum Jahr 1965. der Umgemeindung nach Ottensoos, im Gemeindeverband Weigenhofen. Seitdem wurde dem Ortsvorsteher zur Leitung der Gemeinde ein Gemeindeausschuss zur Seite gegeben.

Mit dem 1. Januar 1876 hatte die Gemeinde im Rahmen der Deutschen Gemeindeordnung einen gewählten Bürgermeister und Gemeinderat. Zugleich wurde in jeder Gemeinde ein eigenes Standesamt errichtet; der Bürgermeister fungierte zugleich als Standesbeamter und hatte seitdem alle Beurkundungen für Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle vorzunehmen. Diese wurden bisher nur von den Pfarrämtern, für Weigenhofen in Ottensoos vollzogen.

Mit dem 1. Juli 1972 verlor Weigenhofen im Rahmen der gesetzlich verfügten Gebietsreform seine Selbständigkeit und wurde gleich dem Nachbarort Schönberg in die Stadt Lauf eingemeindet. Die seit mehr als 400 Jahren bestehende gemeindliche Selbstverwaltung des Dorfes Weigenhofen durch die Ortsvierer (1505-1808), den Ortsvorsteher mit Gemeindeausschuss (1808-1875) und dem Bürgermeister mit Gemeinderat (1876-1972) war beendet.